Schulordnung

Schulordnung der Geschwister-Scholl-Schule

(gem. Beschluss der Schulkonferenz vom 26.09.2006)

Vorwort

Wir möchten erreichen, dass man in unserer Schule viele Dinge tun kann:

  • Neues lernen - altes üben!
  • Gemeinsam etwas planen und durchführen.
  • SchülerInnen und Erwachsene treffen und kennenlernen,
  • mit ihnen reden, spielen, arbeiten.

Es ist wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so einrichten, dass alle SchülerInnen und LehrerInnen ungehindert und ungestört arbeiten und sich wohlfühlen können, dass es gerecht zugeht, dass die Schwächeren geschützt werden. Damit unser gemeinsames Leben in der Schule gut funktioniert, brauchen wir aber auch Regeln, die uns dabei helfen:

Die Schulordnung

I. Allgemeines

  1. Zerstörungen, Reparaturen
    Unsere Schule wird von der Stadt Troisdorf als Stätte zum Lernen und Leben, Spielen und Essen und für die Freizeit zur Verfügung gestellt. Dies ist für uns nur angenehm, wenn alle Einrichtungen in Ordnung sind. Wenn jemand etwas beschädigt, sorgen er selbst oder seine Eltern dafür, dass es wieder in Ordnung kommt. Bei mutwilligen Zerstörungen wird der Name des Schülers oder der Schülerin zum Zweck der Schadensregulierung der Stadt gemeldet. In jedem Falle müssen alle Schäden sofort dem Hausmeister oder der Schulleitung mitgeteilt werden.
  2. Sauberkeit und Ordnung
    Im Schulgebäude und in den Außenanlagen können wir uns nur wohlfühlen, wenn sie sauber sind. Wir müssen die Räume, in denen wir gearbeitet oder gespielt haben, so verlassen, dass die nachfolgenden Gruppen nicht erst aufräumen und sauber machen müssen. Jeder achtet darauf, dass Abfälle und Müll in den dafür vorgesehenen Behältern landet.
  3. Schulpflicht / Verlassen des Schulgeländes
    Das Schulpflichtgesetz bestimmt, dass alle SchülerInnen während der festgelegten Schulzeiten anwesend sind. Daher dürfen SchülerInnen in dieser Zeit das Schulgelände nur mit einer besonderen Genehmigung eines Lehrers verlassen. Auch in der Mittagsfreizeit ist es nicht erlaubt, das Schulgelände zu verlassen, es sei denn, jemand geht zum Mittagessen nach Hause; das aber muss mit den Eltern schriftlich vereinbart sein.
  4. Der Zugang zu den Diensträumen
    und Postfächern der Lehrer ist Schülern nicht erlaubt.
  5. Rauchen und Alkohol
    Alkohol und Tabak schaden der Gesundheit. Deshalb sind nach dem Gesetz Rauchen und Alkohol in der Schule grundsätzlich verboten.
  6. Geeignete Schulkleidung
    In der Schule erscheinen wir in angemessener Schulkleidung. Die Oberbekleidung soll den Körper bedecken und nicht zur Schau stellen. (z.B. sollen Bauch und Busen bedeckt sein.) Das Schuhwerk soll so beschaffen sein, dass jederzeit ein Unterrichtsgang möglich ist, d.h. festes und sicheres Schuhwerk. Kopfbedeckungen haben im Unterricht und im Gebäude nichts verloren (Ausnahme: islamische Schülerinnen). Im Sport tragen wir aus hygienischen Gründen gesonderte Sportkleidung.
  7. Trinken und Essen während des Unterrichts
    und das Kauen von Kaugummi ist bei uns nicht gestattet.
  8. Fundsachen / private Gegenstände
    Eigene Sachen sind uns wichtig, deshalb achten wir auch das Eigentum des anderen. Wir nehmen niemandem etwas weg. Fundsachen liefern wir nur im Sekretariat ab. Wir bringen keine unnötigen Wertsachen und Geldbeträge mit in die Schule, weil sie bei Verlust nicht ersetzt werden können. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Messer oder Feuerzeuge ist verboten. Handys und Musikabspielgeräte dürfen in der Zeit von 7:15 Uhr bis 15:35 Uhr nicht benutzt werden. Solche Gegenstände werden zur Sicherheit aller oder zur Vermeidung von Störungen von Lehrern in Verwahrung genommen.
  9. Saubere Toiletten
    Wir alle möchten saubere Toiletten vorfinden. Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir sie auch sauber verlassen. Verstopfte und verschmierte Toiletten sind eine Zumutung für die Benutzer und für die Reinigungskräfte und Hausmeister, die hier saubermachen. Jede Familie von Schülerinnen und Schülern beteiligt sich durch einen jährlichen Beitrag an den Kosten für die Toilettenaufsicht.
  10. Saubere Turnhallen
    Turnhallen sind Räume, in denen nicht nur Mannschaftsspiele, sondern auch Turnen und Gymnastik stattfinden. Daher muß der Boden so sein, dass man sich auch hinlegen kann, ohne schmutzig zu werden. Deshalb darf man nur mit sauberen Schuhen in die Halle, die erst im Umkleideraum angezogen werden. Niemand darf mit Straßenschuhen die Hallen betreten.
  11. Fußgängerzone / Schulhof / Fahrräder
    Das gesamte Schulgelände ist Fußgängerzone, die nur zur Anlieferung oder im Notfall mit Fahrzeugen befahren werden darf. Fahrräder und Mofas werden über den Schulhof geschoben. Zum Abstellen der Fahrräder und Mofas benutzen wir ausschließlich den Käfig zwischen den Parkplätzen, der während der Schulzeiten verschlossen ist. Zusätzlich ist jeder für die Diebstahlssicherung selbst verantwortlich. Beschädigungen oder Diebstähle von Fahrrädern oder Mofas können der Versicherung nur gemeldet werde, wenn sie in diesem Käfig abgestellt waren.

II. Tagesablauf

07:55 - 08:40 Uhr
1. Stunde
08:40 - 08:45 Uhr
(evtl. 5 Min. Pause)
1. Blockstunde
08:45 - 09:30 Uhr
2. Stunde
09:30 - 09:45 Uhr
Pause
09:45 - 10:30 Uhr
3. Stunde
10:30 - 10:35 Uhr
(evtl. 5 Min. Pause)
2. Blockstunde
10:35 - 11:20 Uhr
4. Stunde
11:20 - 11:35 Uhr
Pause
11:35 - 13:05 Uhr
5. + 6. Stunde
3. Blockstunde
13:05 - 14:05 Uhr
Mittagsfreizeit
14:05 - 15:30 Uhr
7. + 8. Stunde
4. Blockstunde

Um Störungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass SchülerInnen und LehrerInnen diesen Zeitplan pünktlich einhalten.

III. Vor dem Unterricht

  1. Ab 7.15 Uhr ist die Pausenhalle und die Cafeteria geöffnet. Von dem Zeitpunkt an führt ein Lehrer oder eine Lehrerin Aufsicht.
  2. 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn ertönt der Vorgong. Jetzt gehen alle zu den Unterrichtsräumen oder treffen sich am vereinbarten Sammelpunkt, damit pünktlich angefangen werden kann.
  3. Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, erkundigt sich der Klassensprecher im Sekretariat.

IV. Pausen

  1. Die 5 Minuten-Pausen sind dazu da, dass LehrerInnen und SchülerInnen bei Einzelstunden die Räume und das Unterrichtsmaterial wechseln können, so dass die nächste Stunde ohne Zeitverlust beginnen kann. Braucht der Raum nicht gewechselt zu werden, bleiben wir ruhig im Klassenraum. Bei Blockstunden entfällt die 5 Minuten-Pause. Lärm auf den Fluren stört den Unterricht in Nachbarklassen.
  2. Die 15 Minuten-Pausen sind zur Erholung da. Bei trockenem Wetter gehen alle grundsätzlich auf den Schulhof. Dort können wir toben, laufen und in den Spielzonen auch mit Bällen spielen. In der Pausenhalle und den Eingangsbereichen zum Haus geht das nicht.
  3. In der Mensa kann man sich eine Zwischenmahlzeit besorgen. Galerie, Treppenhäuser und Unterrichtsbereiche bleiben immer frei, auch wenn bei Regen die Pause im Hause verbracht werden kann. Wir hören auf die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer aller drei Schulen.
  4. Die Mittagsfreizeit: Das Freizeitangebot wird in der Klasse auf einer Info-Wand ausgehängt. In der Spielothek und an anderen Freizeitstationen können Spiele, Bälle, Schläger u.s.w. ausgeliehen werden, allerdings nur gegen einen Freizeitausweis oder einen Schülerausweis. Schäden oder Verluste während des Ausleihens müssen ganz oder teilweise behoben bzw. ersetzt werden.

V. Nach dem Unterricht

  1. Jeder möchte morgens eine aufgeräumte Klasse vorfinden. Deshalb müssen wir zum Ende des Unterrichts unsere Stühle hochstellen und auf dem Boden und unter den Tischen saubermachen. Wir erleichtern so den Putzfrauen die Arbeit. Die Fenster müssen nach jedem Unterricht geschlossen, die Jalousien hochgezogen werden, damit Regen, Schnee oder Wind keinen Schaden anrichten können.
  2. Die Lehrmittel (Bücher, Recorder, Plattenspieler usw.) werden von allen benutzt. Sie müssen nach dem Unterricht immer an ihren Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
  3. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle SchülerInnen das Schulgelände. Die Schule wird dann gereinigt und Musikschule und Volkshochschule beginnen ihren Unterricht.

VI. In der Mensa

Bei jeder Essensausgabe und in den Pausen an dem Verkaufsstand soll es gerecht zugehen. Darum stellt sich jeder an und drängelt nicht vor. Vor dem Verlassen der Mensa räumt jeder sein Tablett weg, damit auch die nächsten SchülerInnen einen sauberen Platz zum Essen vorfinden.

VII. Wenn ein Unfall passiert

Um bei einem Unfall helfen zu können, müssen wir sofort den nächstern Lehrer oder das Sekretariat benachrichtigen. Verbandsmaterial für Erste Hilfe gibt es im Sekretariat.

VIII. Wenn jemand krank ist

Spätestens bis zum zweiten Tag müssen der Klassenlehrer oder das Sekretariat über die Krankheit eines Schülers oder einer Schülerin informiert werden. Kommt der Schüler oder die Schülerin wieder zur Schule, muss er eine Entschuldigung für die versäumte Zeit mitbringen. Bei längerem Fehlen muss die Schule nach spätestens 14 Tagen noch einmal Nachricht bekommen.

IX. Wenn jemand beurlaubt werden will

Ein Schüler oder eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Eltern müssen dazu einen schriftlichen Antrag stellen. Bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres kann der Klassenlehrer den Urlaub genehmigen. Bis zu 2 Wochen kann der Schulleiter beurlauben. Bei längeren Zeiten muß der Antrag an das Schulamt in Siegburg weitergeleitet werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Beurlaubung nicht erfogen. Über dringende Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

X. Zum Schluß

Eine Schulordnung ist nur dann sinnvoll, wenn sich alle daran halten. Sie will nicht einengen und Zwang ausüben, sondern fordert die freiwillige Beachtung. Weil ein Schulleben aber nur funktioniert, wenn unsere Regeln beachtet werden, müssen Verstöße gegen die Schulordnung auch in angemessener Weise bestraft werden. Bei Beachtung der Regeln aber werden wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen.

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